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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

Folgende AGB sind Bestandteil für alle zwischen der HandwerksManufaktur LTD, Georgiou Griva Digeni 51, Athineon Building 1st floor, 8047 Paphos, Cyprus (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „Agentur“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden auch „Kunde“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 2 Werktagen) widerspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten ferner für per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandte Zusatz- und Änderungsaufträge. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich (z.B. telefonisch oder per Videokonferenz) oder durch konkludentes Handeln (z.B. Leistung einer Anzahlung, Bereitstellung von Materialien) erfolgen. Eine Aufzeichnung der Videokonferenz kann als Vertragsnachweis dienen.

(2) Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Kunden durch den Auftragnehmer in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, das durch den Kunden (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,– Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, führen zu Mehrkosten und ggf. einer Verlängerung der Projektlaufzeit. Solche Änderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

§ 2 Vertragscharakter – Dienstvertrag

(1) Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Aufträgen, Einstellungen, Umsatzsteigerungen oder sonstigen messbaren Ergebnissen.

(2) Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg von Werbekampagnen von zahlreichen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere: Marktlage, Wettbewerbsumfeld, Algorithmus- und Richtlinienänderungen der Werbeplattformen, saisonale Schwankungen, Branche und Standort des Kunden sowie die Reaktionsgeschwindigkeit und Qualität der Weiterbearbeitung durch den Kunden.

§ 3 Leistungsbeschreibung – Lead-Generierung und Recruiting

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der digitalen Auftragsgewinnung (Lead-Generierung) und/oder Mitarbeitergewinnung (Recruiting) über bezahlte Werbeanzeigen auf Plattformen wie Meta (Facebook und Instagram) sowie ggf. weiteren Kanälen.

(2) Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:

  • Konzeption und Aufbau von Werbekampagnen (Funnels), bestehend aus Werbeanzeigen, Landing Pages und Kontaktformularen;
  • Erstellung, Schnitt und Bearbeitung von Videomaterial für Werbezwecke;
  • Erstellung von Werbetexten (Copywriting) und Anzeigenmotiven (Creatives);
  • Einrichtung und Verwaltung von Werbekonten auf den jeweiligen Plattformen;
  • Laufende Betreuung, Optimierung und Auswertung der Kampagnen;
  • Qualifizierung und Weiterleitung von eingehenden Anfragen (Leads) bzw. Bewerbungen.

(3) Sofern der Kunde eigene Videoaufnahmen erstellt, ist er für die Qualität des Rohmaterials verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, qualitativ unzureichendes Material zu verwenden, und kann Neuaufnahmen verlangen.

(4) Reklamationen hinsichtlich der Anzahl oder Qualität der generierten Leads oder Bewerbungen sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der Kampagnen, nicht deren Ergebnis (vgl. § 2).

§ 4 Werbebudget, Werbekonten und Drittkosten

(1) Das Werbebudget für bezahlte Anzeigen (z.B. Meta Ads) ist vom Kunden zu tragen. Die Höhe des Werbebudgets wird vom Auftragnehmer empfohlen und im Angebot festgehalten. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.

(2) Die Werbekampagnen werden über den Business Manager und die Werbekonten des Auftragnehmers geschaltet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sämtliche im Rahmen der Kampagnen generierten Daten (Pixel-Daten, Zielgruppen, Custom Audiences, Lookalike Audiences, Kampagnenstatistiken etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung dieser Daten.

(3) Eine Unterschreitung des empfohlenen Werbebudgets kann die Ergebnisse der Kampagne erheblich negativ beeinflussen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung und ist bei wiederholter Unterschreitung berechtigt, die Kampagnen zu pausieren.

(4) Weitere Drittkosten (z.B. für Lizenzen, Tools, Stockmaterial, Hosting von Landing Pages) werden dem Kunden gesondert mitgeteilt und sind von ihm zu tragen.

§ 5 Eigentum an Funnels, Creatives und Kampagnen-Assets

(1) Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Funnels, Landing Pages, Formulare, Werbekampagnen-Strukturen, Zielgruppen-Setups, Anzeigentexte, Videoschnitte, Grafiken und sonstige Kampagnen-Assets (im Folgenden „Kampagnen-Assets“) verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Kampagnen-Assets. Dieses Nutzungsrecht erlischt automatisch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund.

(3) Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Kampagnen-Assets (Funnels, Landing Pages, Formulare, Anzeigen etc.) zu deaktivieren, zu entfernen oder anderweitig zu verwenden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder Weiterbetrieb der Kampagnen-Assets.

(4) Vom Kunden bereitgestelltes Rohmaterial (z.B. eigene Videos, Fotos, Logos) verbleibt im Eigentum des Kunden. Der Auftragnehmer erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für die Eigenwerbung (Portfolio, Referenzen, Case Studies).

(5) Möchte der Kunde nach Vertragsende die Kampagnen-Assets übernehmen, kann dies gegen eine gesonderte, vom Auftragnehmer festzulegende Ablösevergütung vereinbart werden.

(6) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, anonymisierte Ergebnisse, Screenshots, Kampagnendaten und Creatives im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. Portfolio, Website, Social Media, Case Studies).

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Materialien (Videomaterial, Fotos, Logos, Zugangsdaten zu Werbekonten, Facebook-Seite, Instagram-Profil etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.

(2) Werden die erforderlichen Materialien nicht innerhalb von 8 Wochen nach Auftragsstart vollständig geliefert, gilt das Projekt als abnahmereif im Sinne von § 9. Der gesamte vereinbarte Auftragswert (inkl. Setup-Fee) wird sofort zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob die Leistung bereits vollständig erbracht wurde.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Leads und Bewerbungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu kontaktieren und professionell weiterzubearbeiten. Dem Kunden ist bekannt, dass eine verzögerte Bearbeitung die Qualität und Abschlusswahrscheinlichkeit der Leads erheblich mindert. Sämtliche Reklamationen hinsichtlich der Anzahl, Qualität oder Abschlussfähigkeit von Leads oder Bewerbungen sind ausgeschlossen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(5) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde allein zu vertreten hat (z.B. Nichtzahlung, Verzug bei der Beibringung von Materialien oder Zugangsdaten), so erhöht sich der Netto-Auftragswert um 15 % bei Verzug von 3 Monaten und um 30 % bei Verzug von 6 Monaten.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Die Vergütung gliedert sich in der Regel in:

  • Setup-Fee (einmalig): Für die Einrichtung der Kampagnen, Erstellung der Funnels, Creatives und Werbeanzeigen;
  • Monatliche Betreuungspauschale: Für die laufende Optimierung, Auswertung und Betreuung der Kampagnen.

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

(3) Die Setup-Fee ist bei Auftragserteilung fällig und vor Beginn der Arbeiten vollständig zu begleichen. Die Setup-Fee ist in keinem Fall erstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags.

(4) Die monatliche Betreuungspauschale ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von 40,– Euro je Mahnung zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche laufenden Kampagnen sofort zu pausieren oder zu deaktivieren, bis der vollständige Ausgleich aller fälligen Forderungen erfolgt ist. Eine Pausierung der Kampagnen aufgrund von Zahlungsverzug verlängert weder die Vertragslaufzeit noch mindert sie den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.

(7) Das Werbebudget ist von der Vergütung des Auftragnehmers getrennt zu betrachten und nicht anrechenbar (vgl. § 4).

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit für die laufende Betreuung beträgt 2 Monate ab Kampagnenstart, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 3 weitere Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeitperiode schriftlich gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zugunsten des Auftragnehmers liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von mehr als 14 Tagen in Verzug gerät oder seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 6 wiederholt nicht nachkommt.

(5) Bei Kündigung durch den Kunden während der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode sind die verbleibenden monatlichen Betreuungspauschalen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeitperiode sofort zur Zahlung fällig.

(6) Bei Beendigung des Vertrags – gleich aus welchem Grund – werden sämtliche Kampagnen-Assets gemäß § 5 behandelt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Kampagnen, Funnels, Werbekonten und Anzeigen sofort zu deaktivieren. Sämtliche im Werbekonto generierten Daten (Pixel-Daten, Zielgruppen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer gemäß § 4 Abs. 2.

§ 9 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der initialen Kampagnen-Einrichtung (Setup) stellt der Auftragnehmer dem Kunden das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung zu erklären oder konkrete Mängel schriftlich zu benennen.

(2) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Videos, Grafiken, Texte, Designs, Funnels, Landing Pages, Code etc.) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Entwürfe, Schnitte etc. bis zur endgültigen Zahlung des Kunden vor.

(3) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, als Urheber genannt zu werden und sämtliche Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 11 Daten und Materialien des Kunden

(1) Der Kunde bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Videos, Bilder, Texte und Dateien im urheberrechtlichen Eigentum des Kunden stehen und frei von Rechten Dritter sind. Sollte dies nicht der Fall sein, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen. Für Datenverluste beim Übertragungsweg kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Kampagnen Bild- und Videomaterial des Kunden zu verwenden, zu bearbeiten und auf den vereinbarten Werbeplattformen zu veröffentlichen.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf die Höhe einer monatlichen Netto-Betreuungspauschale begrenzt. Bei einmaligen Projektaufträgen ist die Haftung auf 25 % des Netto-Auftragswerts begrenzt.

(2) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für:

  • Ausbleibende oder unzureichende Ergebnisse der Kampagnen (Anzahl Leads, Bewerbungen, Aufträge, Einstellungen etc.);
  • Algorithmus-Änderungen, Kontosperrungen oder Policy-Verstöße seitens der Werbeplattformen (Meta, Google etc.);
  • Änderungen der Werberichtlinien durch Drittanbieter, die eine Anpassung oder Einstellung der Kampagnen erfordern;
  • Entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder mittelbare Schäden jeder Art;
  • Die Anzahl, Qualität oder Abschlussfähigkeit der eingehenden Leads oder Bewerbungen;
  • Schäden, die durch verspätete oder mangelhafte Bearbeitung von Leads oder Bewerbungen durch den Kunden entstehen;
  • Inhalte, die der Kunde selbst bereitstellt oder eigenständig veröffentlicht;
  • Verstöße gegen Datenschutz-, Wettbewerbs- oder sonstiges Recht, die auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Anforderungen zurückzuführen sind;
  • Produkte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern bereitgestellt werden;
  • Verluste oder Schäden durch verlorene oder gestohlene Zugangsdaten des Kunden.

(4) Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen (Setup-Fee, Betreuungspauschalen) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Nichtleistung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 13 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen auszuführen.

(2) Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

(3) Bei Vorliegen von Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

(4) Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die technische und handwerkliche Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg der Kampagnen.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Dies umfasst insbesondere Kampagnendaten, Zugangsdaten, Geschäftszahlen und interne Strategien.

§ 15 Abwerbeverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben oder direkt oder indirekt zu beschäftigen.

(2) Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,– Euro je Verstoß verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Paphos, Zypern (Sitz des Auftragnehmers), soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.